O-Ton: Kein Weiterverkauf von Oktoberfest-Tischreservierungen auf Zweitmarkt

Eine Eventagentur darf keine Tischreservierungen für Oktoberfest-Festzelte vertreiben. Tischreservierungen dürfen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Festzeltbetreiber nicht an Wiederverkäufer veräußert werden, entschied das Landgericht München I und gab der Klage des Festzeltbetreibers statt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: In den AGB des Festzeltes ist ganz klar geregelt, Reservierungen dürfen nicht weiter verkauft werden. Das betrifft die Kunden, aber auch so eine Agentur. Da hat das Gericht gesagt, was Du machst als Agentur, das darfst Du nicht machen, das ist verboten. Du kannst nämlich gar nicht gewährleisten, dass jeder Kunde, der über Dich bucht, auch ins Festzelt kommt. Weil nämlich das Festzelt auch gar nicht verpflichtet war, diese zu bedienen. Weil sie ja verbotenerweise den Tisch bekommen haben, was sie nicht durften. – Länge 24 sec.

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