Zeugen einer Straftat müssen gelegentlich einen Zeugenfragebogen der Polizei ausfüllen. Das Landgericht Berlin hat ein interessantes Urteil gefällt. Werden Umstände verschwiegen, die nicht explizit genannt sind, dann ist das keine Strafvereitelung. In dem Fall wurde nach Personen auf Fotos gefragt, die Frage war aber nicht, ob der Zeuge auch Videos besitze.
Dennoch, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Das – bevor sich alle ins Fäustchen lachen – gilt aber nur den polizeilichen Fragebogen. Natürlich die mündliche Aussage vor Gericht wird anders bewertet. Da muss man dann alles zu Sache aussagen. – Länge 14 sec.
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