In Zeiten hoher Inflation sehen sich viele Vermieter gezwungen, die Mieten an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen. Doch was passiert, wenn diese Anpassung über die Grenzen des Mietspiegels hinausgeht? Sie sind in der Regel unzulässig. Auch die seit Erstellung des Mietspiegels gestiegene Inflation rechtfertigt keinen sogenannten „Stichtagszuschlag“, so das Landgericht München I.
Auch nicht unter Berufung auf den Verbraucherpreisindex.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft dazu:
O-Ton: Also der Verbraucherpreisindex der berücksichtigt einen Warenkorb mit 700 Güterarten. Und da haben die Richter gesagt, das ist keine tragfähige Grundlage für eine außerordentliche Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete. – Länge 14 sec.
Weitere informationen dazu unter anwaltauskunft.de