O-Ton: Kinderschrei ins Ohr einer Erzieherin kein Arbeitsunfall

Es ist kein Arbeitsunfall, wenn eine Erzieherin nach Kinderschreien an Ohrgeräuschen leidet. Der Tinnitus kann andere Ursachen haben.

Damit bekommt sie auch keine Entschädigungsleistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung, entschied das Sozialgericht Dortmund.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ich hätte das manchmal für möglich gehalten, bis ich das Urteil des Sozialgerichts Dortmund gesehen habe. Die haben ganz klar gesagt: Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn eine Erzieherin angibt, wegen eines Kinderschreis unmittelbar am Ohr einen Tinnitus zu bekommen. Das heißt in dem Fall, der Fall wurde nicht als Arbeitsunfall anerkannt und sie erhält auch keine Unterstützung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. – Länge 22 sec.

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