O-Ton: Kirmesbetrieb haftet bei Sturz über ungesicherte Versorgungsleitung

Kabel für Kirmesbetriebe müssen so verlegt werden, dass möglichst niemand hinfällt. Wenn dennoch jemand stürzt, muss der Kirmesbetrieb haften. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm zugunsten einer Frau. Sie war über lose Kabel gestürzt und zog sich komplizierte Brüche zu.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Frau, die gestürzt war, wurden 50 Prozent Schadensersatz zugesprochen. Sie musste sich 50 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen, da die Leitungen schon über eine Woche ohne große Abdeckung lagen und sie wusste, dass es gefährlich war, dort zu laufen. – Länge 20 sec.

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