O-Ton + Kollegengespräch: Fahrgastrechte für Busreisende

 Seit kurzem gibt es in Deutschland auch Fernbusverbindungen, die von verschiedenen Unternehmen angeboten werden. Und die Reisenden haben dabei auch bestimmte Rechte, beispielsweise bei Verspätungen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Wenn sich der Bus bei einer Fahrtzeit von mehr als drei Stunden um mehr als 90 Minuten verspätet, dann muss das Busunternehmen den Fahrgast in der Wartezeit mit Getränken und einem Imbiss versorgen. Das ist ähnlich, wie wenn Sie fliegen. Wenn Sie da lange warten müssen, dann gibt es ja immer diese Gutscheine, die die Fluggesellschaft austeilt, so dass Sie dann im Flughafen etwas essen oder trinken können. – Länge 20 sec.

Wird die Reise annulliert und fährt an diesem Tag kein Bus mehr, haben Sie auch Anspruch auf bezahlte Übernachtung in einem Hotel. Alle Einzelheiten dazu unter verkehrsrecht.de

Kollegengespräch: Fahrgastrechte für Busreisende

Anmoderation: Seit kurzem gibt es in Deutschland auch Fernbusverbindungen, die von verschiedenen Unternehmen angeboten werden. Und die Reisenden haben dabei auch bestimmte Rechte, beispielsweise bei Verspätungen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein erklärt die Hintergründe.

Kollegengespräch:

Alle Einzelheiten dazu unter verkehrsrecht.de

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