O-Ton + Kollegengespräch: Anspruch auf Kindergartenplatz besteht unabhängig von der Kapazität

Kinder haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Allerdings: Was ist, wenn es in einer Kommune keine freien Plätze mehr gibt? Auch dann hat das Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune kann sich nicht darauf berufen, dass alle Betreuungsplätze belegt seien, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Wie weiter nach dem Urteil?

O-Ton: Dann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz. Der kann zum Beispiel so sein: Es ist einfach kein Betreuungsplatz frei, dann kann ich mich an eine private Einrichtung wenden oder an eine Tagesmutter. Die kosten muss dann die Gemeinde übernehmen, das ist dann der Schadensersatzanspruch. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Anspruch auf Kindergartenplatz besteht unabhängig von der Kapazität

Kinder haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Allerdings: Was ist, wenn es in einer Kommune keine freien Plätze mehr gibt? Auch dann hat das Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune kann sich nicht darauf berufen, dass alle Betreuungsplätze belegt seien, entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn die Kommune sagt „Geht nicht“, geht es dann wirklich nicht?
2. Was geht dann?
3. Aber wenn ich keinen Verdienstausfall habe?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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