O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitgeber kann Wechsel von Einzel- zu Großraumbüro anordnen

Wo ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat, bestimmt in der Regel der Chef. Wenn der Mitarbeiter früher als Mitglied der Betriebsvertretung ein Einzelbüro hatte, darf es nicht nach seinem Ausscheiden aus dem Gremium behalten.

So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Man könnte eventuell einen Anspruch haben, wenn man eine Vorgesetztenfunktion ausübt oder aber beispielsweise auch aus Gründen der Geheimhaltung, weil man Betriebsgeheimnisse hat oder mit Kunden telefonieren muss. In einer Art und Weise, die halt sehr vertraulich sein sollte. Dann könnte man einen Anspruch haben, aber dann würde es der Chef sicher auch einsehen, dass es sinnvoll sein könnte. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

Kollegengespräch: Arbeitgeber kann Wechsel von Einzel- zu Großraumbüro anordnen

Wo ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz hat, bestimmt in der Regel der Chef. Wenn der Mitarbeiter früher als Mitglied der Betriebsvertretung ein Einzelbüro hatte, darf es nicht nach seinem Ausscheiden aus dem Gremium behalten. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Darf der Chef immer bestimmen, wo ich sitze?
2. Kann ich mich gegen die Entscheidung wehren?
3. Ein Mann, der bei den US-Truppen angestellt war, wollte den Verlust seines Einzelzimmers nicht hinnehmen – und klagte?
4. Der Chef bekam also Recht?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )