O-Ton + Kollegengespräch: Außerordentliche Kündigung nach häufigen Kurzzeiterkrankungen

Auch wer häufig kurz erkrankt, muss mit einer Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ging in einem konkreten Fall allerdings davon aus, dass für eine außerordentliche Kündigung durch den Chef Fehlzeiten von reichlich vier Monaten im Jahr noch nicht ausreichen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt ein paar Voraussetzungen. Also es müssen bei der Kündigung schon Hinweise vorliegen, dass der wieder sehr oft krank ist. Beispielsweise chronische Erkrankungen oder ähnliches. Außerdem muss festgestellt werden, dass diese Fehlzeiten den betrieblichen Ablauf stören oder aber eine große wirtschaftliche Belastung darstellen. – Länge 22 sec

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Außerordentliche Kündigung nach häufigen Kurzzeiterkrankungen

Auch wer häufig kurz erkrankt, muss mit einer Kündigung rechnen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ging in einem konkreten Fall allerdings davon aus, dass für eine außerordentliche Kündigung durch den Chef Fehlzeiten von reichlich vier Monaten im Jahr noch nicht ausreichen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wann kann der Chef mich einfach nach Krankheiten kündigen?
2. Was sind das für Voraussetzungen?
3. In dem Fall ging es um eine Archivmitarbeiterin, die hatte mit ihrer Klage gegen die Kündigung Erfolg?

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

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