O-Ton + Kollegengespräch: Autofahrt aus Gefälligkeit: Wer haftet bei Unfall?

Kurz ins Auto steigen um zum Fußballtraining zu kommen, die Tochter zum Handballtraining zu fahren oder den Sohn zur Orchesterprobe in den Nachbarort zu bringen – in der Freizeit sind viele von uns ständig mit dem Auto unterwegs. Da kann es passieren, dass es einmal kracht. Wer haftet dann? Bei Gefälligkeitsfahrten haftet der Verein nicht. Es sei denn, er hat den Auftrag zu der Fahrt erteilt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ähnlich ist es auch vorstellbar bei einem Wandertag in der Schule: wenn man sagt, man will sich den Bus sparen, will aber zum Kletterpark. Und verteilt dann die Kinder auf die Autos der Eltern. Dann tut man das im Auftrag der Schule und dann liegt auch eine Pflicht, eine Haftpflicht, der Schule vor. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Autofahrt aus Gefälligkeit: Wer haftet bei Unfall?

Kurz ins Auto steigen um zum Fußballtraining zu kommen, die Tochter zum Handballtraining zu fahren oder den Sohn zur Orchesterprobe in den Nachbarort zu bringen – in der Freizeit sind viele von uns ständig mit dem Auto unterwegs. Da kann es passieren, dass es einmal kracht: Ein Autounfall bei einer Freizeitfahrt ist tragisch und wirft die Frage auf, ob der Sport- oder Musikverein, zu dem man unterwegs war, für den Schaden aufkommen muss. Viele gehen zumindest davon aus – schließlich war man ja für den Verein unterwegs, oder?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wer haftet, wenn es in solchen Fällen knallt?
2. Was sind das für Ausnahmen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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