O-Ton + Kollegengespräch: Bei überbuchten Flügen haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung

Wenn ein Flug überbucht ist und trotzdem alle Passagiere erscheinen, können einzelne Fluggäste nicht mitfliegen. Tritt niemand freiwillig zurück, werden die überzähligen Passagiere beim Check-in oder beim Boarding abgewiesen. Die abgewiesenen Passagiere haben dann einen Anspruch auf Entschädigung. Das Recht auf Beförderung bleibt dabei bestehen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Fluggesellschaft muss dafür sorgen, dass ich mein Reiseziel zeitnah erreiche. Allerdings bekomme ich auch noch zusätzlich eine finanzielle Entschädigung. Beim Kurzstreckenflug – das sind Entfernungen bis 1.500 Kilometer, in der Regel der Deutschland-Flug – kriege ich 250 Euro. Für eine Mittelstrecke – innerhalb Europa, bis 3.500 Kilometer – bekomme ich 400 Euro. Und für eine Fernstrecke 600 Euro. – Länge 30 sec.

Zusätzlich werden Verpflegung und eventuell auch Hotelkosten fällig, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Bei überbuchten Flügen haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung

Wenn ein Flug überbucht ist und trotzdem alle Passagiere erscheinen, können einzelne Fluggäste nicht mitfliegen. Tritt niemand freiwillig zurück, werden die überzähligen Passagiere beim Check-in oder beim Boarding abgewiesen. Die abgewiesenen Passagiere haben dann einen Anspruch auf Entschädigung. Das Recht auf Beförderung bleibt dabei bestehen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Zustände wie jüngst in den USA auf Video dokumentiert – kann mir das auch hierzulande drohen?
2. Wie hoch ist die Entschädigung?
3. Wenn ich Anschlussflüge verpasse o.ä. – wird dann eine weitere Entschädigung fällig?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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