O-Ton + Kollegengespräch: Betrunkene Fußgänger müssen allein haften

Wer über den Durst trinkt und anschließend als Fußgänger einen Unfall verursacht, der muss möglicherweise dafür haften. Das Oberlandesgericht Jena entschied so im Fall eines Mannes, der nachts auf der Landstraße überfahren wurde.

Den Autofahrer trifft keine Mitschuld. Die Krankenkasse wollte die Behandlungskosten für den betrunkenen Fußgänger von ihm ersetzt bekommen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de:

O-Ton: Der war so betrunken und hat sich so verkehrswidrig verhalten, dass also auch die sonst übliche anteilige Haftung der Autos gar nicht mehr zum Tragen kommt. Sondern der muss auf dem Schaden sitzen bleiben bzw in diesem Fall die Krankenversicherung. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Betrunkene Fußgänger müssen allein haften

Wer über den Durst trinkt und anschließend als Fußgänger einen Unfall verursacht, der muss möglicherweise dafür haften. Das Oberlandesgericht Jena entschied so im Fall eines Mannes, der nachts auf der Landstraße überfahren wurde. Den Autofahrer trifft keine Mitschuld.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Warum müssen betrunkene Fußgänger bei Unfällen allein haften?
2. Wie war dieser Fall genau?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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