O-Ton + Kollegengespräch: Bezug von Hartz IV trotz Vermögens in der Schweiz – Haftstrafe

Ein Ehepaar, dass über einen längeren Zeitraum Hartz IV bezogen hatte, obwohl es eine sechsstellige Summe auf einem Depot in der Schweiz hatte, ist zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt worden.Das Landgericht Osnabrück verhängte drei Jahre und zehn Monate.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Das Depot war sechsstellig. Und sie haben trotzdem über die Jahre Hartz IV bezogen. Über die Jahre hinweg fast 85.000 Euro. Und dann ist man denen auf die Schliche gekommen. Und dann hat das Gericht gesagt: Das ist hier ein Siozialbetrug. Der ist fortgesetzt über mehrere Jahre. Und deshalb haben sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten aufgebrummt gekriegt. Natürlich müssen sie die 85.000 Euro auch zurückzahlen. – Länge 25 sec.

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Kollegengespräch: Bezug von Hartz IV trotz Vermögens in der Schweiz – Haftstrafe

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragt, muss sein Vermögen offenlegen. Dann wird geprüft, ob ein Anspruch besteht. Wer dabei Einkünfte oder Vermögen verschweigt, begeht einen Sozialbetrug. Wer dies fortgesetzt über einen längeren Zeitraum macht, muss mit einer empfindlichen Haftstrafe rechnen – so wie zwei Betrüger, die das Landgericht Osnabrück verurteilte. Sie erhielten drei Jahre und zehn Monate. Das Ehepaar hatte über mehrere Jahre hinweg „Hartz IV“ bezogen, obwohl es eine sechsstellige Summe auf einem Depot in der Schweiz hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen :

1. Das war ein umfangreiches Depot, was da in der Schweiz lag?
2. Und da verstehen die Gerichte keinen Spaß?
3. Bedeutet die erschlichene Summe automatisch eine Haftstrafe?

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