O-Ton + Kollegengespräch: Corona-Pandemie – Jobcenter muss Schüler-Tablet bezahlen

Bezieht eine Schülerin Leistungen nach dem SGB II kann sie einen Anspruch darauf haben, dass das Jobcenter ein Tablet finanziert. Voraussetzung ist, dass dies für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlich ist. ln der Corona-Pandemie müssen auch nicht zugelassene Lernmittel übernommen werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Und was gilt in anderen Bundesländern?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Lebe ich in einem Bundesland, wo das Lernmittel Tablet schon zugelassen ist, dann dürfte es weniger Probleme geben. Aber hier geht es um Sozialrecht und weniger um Bildungsrecht. Wenn ich für die Schule etwas benötige und kann nur da am Unterricht teilnehmen, weil ich daheim Homeschooling machen muss, dann ist es egal, in welchem Bundesland ich lebe – das ist ein Mehrbedarf, der unterstützt werden muss. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Corona-Pandemie – Jobcenter muss Schüler-Tablet bezahlen

Bezieht eine Schülerin Leistungen nach dem SGB II kann sie einen Anspruch darauf haben, dass das Jobcenter ein Tablet finanziert. Voraussetzung ist, dass dies für die Teilnahme am digitalen Schulunterricht erforderlich ist. ln der Corona-Pandemie müssen auch nicht zugelassene Lernmittel übernommen werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie ist die Situation bei Ihnen?
2. Was besagt das Urteil aus NRW genau?
3. Ist diese Entscheidung verallgemeinbar?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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