O-Ton + Kollegengespräch: Darf man Kinder und Jugendliche allein zu Hause lassen?

Alle Eltern fragen sich irgendwann einmal, ob sie ihr Kind allein zu Hause lassen dürfen. Mütter und Väter wollen schließlich auch eigenen Interessen nachgehen und tagsüber einmal allein einkaufen gehen oder abends das Kino oder Theater besuchen. Ab wann dürfen Eltern ihr Kind allein zu Hause lassen oder verstoßen sie damit gegen ihre Aufsichtspflicht?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es kommt immer auf die Einsichtsfähigkeiten an. Also: Wenn die Kinder dann im Grundschulalter sind, dann können sie – ab der zweiten Klasse etwa – auch schon mal allein in die Schule gehen. Dann sind sie auch allein, dann kann man sie auch allein lassen. Ältere Kinder können vielleicht auch mal, je nach dem wie vernünftig sie sind, über Nacht allein gelassen werden. Und eine Beschränkung, ob sie allein gelassen werden dürfen, gibt es ab 14 auch nicht mehr. Aber wenn man weiß, das Kind neigt dazu, Dinge kaputt zu machen oder Unsinn zu treiben, dann sollte man aufpassen und Gefahrenquellen abstellen. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Korri: Darf man Kinder und Jugendliche allein zu Hause lassen?

Alle Eltern fragen sich irgendwann einmal, ob sie ihr Kind allein zu Hause lassen dürfen. Mütter und Väter wollen schließlich auch eigenen Interessen nachgehen und tagsüber einmal allein einkaufen gehen oder abends das Kino oder Theater besuchen. Aber: Dürfen Eltern ihr Kind allein zu Hause lassen oder verstoßen sie damit gegen ihre Aufsichtspflicht?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Spannende Frage: Ab wann dürfen die Kids allein bleiben?
2. Dann mal konkret: Unter drei verbietet es sich. Aber bei Vierjährigen – wie viele Minuten dürfen sie allein bleiben?
3. Kids wollen auch allein auf den Spielplatz – verletze ich da meine Aufsichtspflicht, wenn ich dem nachgebe?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.