O-Ton + Kollegengespräch: Dürfen Mitarbeiter vom Detektiv observiert und gefilmt werden?

 Der Chef darf keine Detektive einsetzen und seine Mitarbeiter überwachen. Zumindest nicht ohne konkreten Verdachtsfall. Das haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden.

Verhandelt wurde über eine Arbeitnehmerin, die nach ihrer Krankschreibung von einem Detektiv ausspioniert worden war – und dagegen klagte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich darf der Chef einen Mitarbeiter nicht überwachen – weder in seiner Freizeit noch im Büro oder im Unternehmen. Er darf Kameras nicht ohne weiteres aufhängen, nicht ohne konkreten, ganz konkreten Verdacht. Jede Maßnahme, die der Chef ergreift, muss verhältnismäßig sein. Das landet regelmäßig vor Gericht. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Dürfen Mitarbeiter vom Detektiv observiert und gefilmt werden?

Der Chef darf keine Detektive einsetzen und seine Mitarbeiter überwachen. Zumindest nicht ohne konkreten Verdachtsfall. Das haben die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden. Verhandelt wurde über eine Arbeitnehmerin, die nach ihrer Krankschreibung von einem Detektiv ausspioniert worden war – und dagegen klagte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Was darf der Chef genau?
2. Und wenn der Chef wissen will, ob sein Mitarbeiter krank ist – ist der Detektiv dann erlaubt?
3. Gibt es dann Schadensersatz und Schmerzensgeld?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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