Auch auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg nach Arbeitsende steht der Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei muss er sich allerdings auf dem direkten Weg befinden.
Wenn er einem Stau umfahren möchte, muss er den Weg so wählen, dass er verkehrsbedingt noch nachvollziehbar ist. So entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Mann hatte sich noch für einen anderen Weg entschieden, weil auch auf der Umleitung Stau war. Er war dann tatsächlich 1,4 Kilometer abseits des nächsten Weges in einen Unfall verwickelt und wollte sich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung begeben. Insgesamt wäre der Weg achtmal länger gewesen als der nächste direkte Weg. Und da hat das Gericht gesagt, die große Umfahrung geht nicht. Dann bist Du nicht mehr auf dem direkten Weg. – Länge 28 sec.
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Kollegengespräch: Erlischt der Unfallschutz bei Umwegen durch Staus?
Auch auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg nach Arbeitsende steht der Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei muss er sich allerdings auf dem direkten Weg befinden. Wenn er einem Stau umfahren möchte, muss den Weg so wählen, dass er verkehrsbedingt noch nachvollziehbar ist. Das heißt, der Fahrer sollte die übliche Umleitung nehmen. Anderenfalls entfällt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So entschied das Sozialgericht Osnabrück.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Noch einmal ganz simpel: Wie ist es mit Versicherungsschutz bei Wegeunfällen?
2. Wie schwierig wird es im Stau?
3. Und 1,4 Kilometer Umweg – was dann?
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