O-Ton + Kollegengespräch: Flüchtlingen helfen – Aufnahme in den eigenen vier Wänden

Bilder von überfüllten Flüchtlingsunterkünften, schockierende Augenzeugenberichte und Diskussionen um die Frage, welches Bundesland wie viele Asylsuchende aufnehmen soll, prägen derzeit die Berichterstattung in den Medien. Gleichzeitig haben viele Menschen zwischen Kiel und Passau ein Zimmer oder sogar eine ganze Wohnung frei.

Was läge da näher, als einem Asylsuchenden oder Flüchtling den freien Wohnraum anzubieten?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Unabhängig davon, dass die Politik momentan diskutiert, wie kann ich Flüchtlinge schneller in Wohnungen unterbringen, gilt im Moment: Während des Anerkennungsverfahrens als Flüchtling müssen sie in einer Aufnahmeinrichtung sein. Man kann nicht hingehen, und jemanden ansprechen und sagen: „Du kannst jetzt zu mir kommen“. Solange der in einem Anerkennungsverfahren steckt, muss er in einer Aufnahmeeinrichtung bleiben – so blöd das auch manchmal ist. – Länge 28 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Flüchtlingen helfen – Aufnahme in den eigenen vier Wänden

Bilder von überfüllten Flüchtlingsunterkünften, schockierende Augenzeugenberichte und Diskussionen um die Frage, welches Bundesland wie viele Asylsuchende aufnehmen soll, prägen derzeit die Berichterstattung in den Medien. Gleichzeitig haben viele Menschen zwischen Kiel und Passau ein Zimmer oder sogar eine ganze Wohnung frei. Was läge da näher, als einem Asylsuchenden oder Flüchtling den freien Wohnraum anzubieten?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft anwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was ist zu beachten?
2. Wenn das Anerkennungsverfahren beendet ist, könnte ich jemanden aufnehmen – quasi als Untermieter?
3. Was ist mit den Kosten?
4. Welche Standards muss die Wohnung oder das Zimmer haben?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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