O-Ton + Kollegengespräch: Frist beim Wechsel der Versicherung beachten

 Es ist die Zeit, da die Versicherungswirtschaft massiv um neue Kunden wirbt. Denn bis zum 30. November können sich Deutschlands Autofahrer entscheiden, ob sie ihrem bisherigen Anbieter treu bleiben oder aber ihren Wagen für das kommende Jahr bei einem anderen Unternehmen versichern.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins rät dazu:

O-Ton: Da dieses Jahr der 30. November auf einen Sonntag fällt, empfiehlt es sich, die Kündigung spätestens am 26. November abzuschicken, damit die auch wirklich zum Termin dann dort ankommt und nicht erst zum 1. Dezember. Denn der 1. Dezember, ein Montag, wäre schon zu spät. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Download O-Ton

Kollegengespräch: Was ist beim Wechsel der Versicherung zu beachten?

Es ist die Zeit, da die Versicherungswirtschaft massiv um neue Kunden wirbt. Denn bis zum 30. November können sich Deutschlands Autofahrer entscheiden, ob sie ihrem bisherigen Anbieter treu bleiben oder aber ihren Wagen für das kommende Jahr bei einem anderen Unternehmen versichern.
Wer seine jetzige Police kündigen möchte, sollte einen Kostencheck machen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins antwortet dazu auf folgen Fragen.

1. Was ist beim Wechsel zu beachten?
2. Wo sind eventuelle Fallstricke, auf die ich aufpassen muss?
3. Wonach richten sich die Kosten?
4. Kann man eigentlich immer nur am Jahresende kündigen?

Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.