O-Ton + Kollegengespräch: Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Online-Pokerspielen?

Seit Jahren erfreut sich das Pokerspiel einer gesteigerten Beliebtheit. Wann ist die Online-Zockerei ein Hobby oder wann ein Gewerbe? Wenn man über 400 Stunden im Jahr spielt und dabei fünf- bis sechsstellige Gewinne einstreicht, dann liegt ein Gewerbe vor.

Dafür muss Einkommens- und Gewerbesteuer gezahlt werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil aus Münster:

O-Ton: Er nimmt am wirtschaftlichen Verkehr teil. Komisch? Was heißt das? Da hat das Gericht gesagt, er verabredet sich regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht virtuell an Pokertischen. Und dann macht er das natürlich auch mit einer gewissen Ernsthaftigkeit und einem zeitlichen Aufwand. Über 400 Stunden im Jahr. Du machst das hier berufsmäßig? Dann musst du das versteuern, wie alle anderen Menschen auch! – Länge 25 sec

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Kollegengespräch: Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus Online-Pokerspielen?

Seit Jahren erfreut sich das Pokerspiel einer gesteigerten Beliebtheit. Wann ist die Online-Zockerei ein Hobby oder wann ein Gewerbe? Es kommt darauf an, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
Wenn man über 400 Stunden im Jahr spielt und dabei fünf- bis sechsstellige Gewinne einstreicht, dann liegt ein Gewerbe vor. Dafür muss Einkommens- und Gewerbesteuer gezahlt werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall in Münster genau?
2. Klingt nach einem professionellen Spiel?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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