O-Ton + Kollegengespräch: Heimarbeit in Mietwohnung – erlaubt oder nicht?

Sind Heimarbeiter oder Heimarbeiterinnen rechtlich auf der sicheren Seite? Oder ist das Homeoffice immer eine Grauzone? Ein Fall brachte dem Thema Arbeiten von Zuhause im Herbst 2016 eine Menge mediale Aufmerksamkeit: Eine junge Frau arbeitete in ihrer Wohnung im oberbayerischen Ampfing als Cam-Girl, zog sich also gegen Bezahlung vor der Kamera aus.

Aber auch für Jobs mit Bekleidung – was ist erlaubt? Was nicht? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft hat dazu eine Checkliste:

O-Ton: Man muss fragen: Macht meine Arbeit sehr viel Lärm, der die Nachbarn stören könnte. Dann: Habe ich viel Laufkundschaft? Müssen eigentlich viele Kunden mich besuchen oder auch Mitarbeiter? Der zweite Punkt ist: Muss ich auf meine Tätigkeit hinweisen? Auch schon Schilder, die auf meine Dienstleistung hinweisen, können schon eine Außenwirkung sein, so dass die Erlaubnis des Vermieters vorliegen muss. – Länge 22 sec.

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Kollegengespräch: Heimarbeit in Mietwohnung – erlaubt oder nicht?

Sind Heimarbeiter oder Heimarbeiterinnen rechtlich auf der sicheren Seite? Oder ist das Homeoffice immer eine Grauzone? Ein Fall brachte dem Thema Arbeiten von Zuhause im Herbst 2016 eine Menge mediale Aufmerksamkeit: Eine junge Frau arbeitete in ihrer Wohnung im oberbayerischen Ampfing als Cam-Girl, zog sich also gegen Bezahlung vor der Kamera aus. Aber auch für Jobs mit Bekleidung – was ist erlaubt? Was nicht?
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen.

1. Ein Kriterium für das Verbot ist die Außenwirkung – wo ist die gegeben, wenn die Dame sich im stillen Kämmerlein auszieht?
2. Gibt es für alle, die daheim arbeiten, eine Checkliste, damit man erkennen kann, ob der Vermieter zustimmen muss?

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