O-Ton + Kollegengespräch: Herbstlaub auf der Rolltreppe – wer haftet bei einem Sturz?

Der Herbst ist da und mit ihm fallen die Blätter. Es kann auch zur Gefahr werden, vor allem auf glatten Oberflächen wie Rolltreppen. Was passiert, wenn man auf einer laubbedeckten Rolltreppe stürzt und sich verletzt? Wer haftet in diesem Fall?

Wer auf einer Rolltreppe in einer U-Bahn-Station auf Laub stürzt, kann den Betreiber in der Regel nicht haftbar machen, so das Landgericht München I.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt: Verkehrssicherungspflicht ja. Aber sie haben alle zumutbaren Massnahmen ergriffen, d.h. zweimal täglich zu kontrollieren und zu reinigen – das reicht. Außerdem zeigt das Urteil noch einmal deutlich, dass man ein gerüttelt Maß an Eigenverantwortung hat. Wer Laub auf der Rolltreppe sieht, muss natürlich vorsichtig sein. Und deshalb scheiterte die Klage, es gab kein Schmerzensgeld. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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Kollegengespräch: Herbstlaub auf der Rolltreppe – wer haftet bei einem Sturz?

Der Herbst ist da und mit ihm fallen die Blätter. Es kann auch zur Gefahr werden, vor allem auf glatten Oberflächen wie Rolltreppen. Was passiert, wenn man auf einer laubbedeckten Rolltreppe stürzt und sich verletzt? Wer haftet in diesem Fall? Wer auf einer Rolltreppe in einer U-Bahn-Station auf Laub stürzt, kann den Betreiber in der Regel nicht haftbar machen, so das Landgericht München I.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Müssen die Verkehrsbetriebe nicht ohnehin haften?
2. Was ist zumutbar?
3. Wie haben die Richter entschieden?

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