O-Ton + Kollegengespräch: Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Wenn es im Büro unerträglich heiß wird, muss der Chef handeln. Denn laut Arbeitsstättenregel soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26 Grad liegen. Wenn es mehr als 35 Grad sind, sollten Luftduschen oder Ventilatoren eingesetzt werden. Ist dies nicht machbar, ist auch hitzefrei für Arbeitnehmer denkbar.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hat der Arbeitgeber keine Mittel, die Arbeitsbedingungen erträglich zu machen, können Arbeitnehmer einen Ausweichraum verlangen. Ist dies dann nicht möglich, können sie sogar ein Anrecht auf hitzefrei haben. Das bedeutet aber nicht, dass ich mein Thermometer auf den Tisch lege und sehe, das ist jetzt bei 35 Grad – ich gehe jetzt nach Hause. Man muss in jedem Fall vorher mit dem Chef sprechen. Wer das macht, kann sogar eine Abmahnung riskieren. Also man muss sich das Recht „ersprechen“, in dem man mit dem Chef spricht, oder vielleicht auch erkämpfen. – Länge 33 sec.

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Kollegengespräch: Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Im Sommer gleichen die Temperaturen in vielen Büroräumen jenen beheizter Backöfen. Arbeitgeber müssen dann Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können Arbeitnehmer ein Anrecht auf Hitzefrei haben. Denn laut Arbeitsstättenregel soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26 Grad liegen. Wenn es mehr als 35 Grad sind, dann muss der Chef handeln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Schüler bekommen hitzefrei – Arbeitnehmer auch?
2. Wie sehen diese Gegenmaßnahmen aus? Muss der Chef eine Klimaanlage einbauen?
3. Und wenn der Chef sich nicht kümmert – was dann?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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