O-Ton + Kollegengespräch: Kein Internet – kein Schadensersatz?

Die Handyverbindung ist gekappt – bei einem Anbieter häufen sich die Störungen. Man ist nicht mehr erreichbar oder die Daten tröpfeln nur noch so durchs Netz.

Kunden müssen es nicht hinnehmen, von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein, entschied der Bundesgerichtshof.

Einen großen Schadensersatz darf man trotzdem nicht erwarten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft und rechnet einen Ausfall von drei Stunden vor.

O-Ton: Bei drei Stunden könnte man jetzt überlegen: Wieviel zahlen Sie anteilmäßig von Ihren Internetkosten für drei Stunden? Es gibt einen sehr schönen Fall: Hier war jemand ein paar Tage nicht am Netz. Da hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Und der hat dann für die paar Tage insgesamt 21 Euro bekommen. Das war ungefähr der Zeitanteil, was er sonst auch bezahlen muss. – Länge 25 sec.

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Kollegengespräch: Kein Internet – kein Schadensersatz?

Ein Ausfall der privaten Internetverbindung zu Hause ist mehr als ärgerlich. Die Mails checken, online einen Film ausleihen, in sozialen Netzwerken mit den Freunden plaudern – all das ist ohne funktionierenden Netzanschluss nicht mehr möglich. Oder: Die Handyverbindung ist gekappt – bei einem Anbieter häufen sich die Störungen. Man ist nicht mehr erreichbar oder die Daten tröpfeln nur noch so durchs Netz.

Kunden müssen es nicht hinnehmen, von der digitalen Welt abgeschnitten zu sein, entschied der Bundesgerichtshof. Einen großen Schadensersatz darf man trotzdem nicht erwarten, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

1. Welche Höhe wird beim Schadensersatz durch Netzausfall zu erwarten sein?
2. Wie mache ich das geltend?
3. Wir nehmen mal die fiktive Zeit von drei Stunden?

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