O-Ton + Kollegengespräch: Keine Werbegeschenke von Pharmaunternehmen an Apotheken über ein Euro

Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen lediglich einen Euro kosten. Kostenlose Probekoffer mit Medikamenten dürfen daher nicht verschickt werden, lediglich Kugelschreiber oder andere einfach Dinge.

Ein Konkurrent des Pharmaunternehmens, das die Koffer verschickt hatte, klagte auf Unterlassung und erhielt Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Werbegeschenke sind immer dann problematisch, wenn damit verbunden wird aufgrund des Wertes, dass man sich dem Schenker so ein bisschen dankbar erweisen muss. Das ist das Schwierige bei Werbegeschenken von Firmen, beispielsweise für Apotheker. Und da hat der Bundesgerichtshof klar gesagt: Es gilt hier eine Grenze von einem Euro. – Länge 22 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

Kollegengespräch: Keine Werbegeschenke von Pharmaunternehmen an Apotheken über ein Euro

Werbegeschenke für Ärzte und Apotheker dürfen lediglich einen Euro kosten, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Ein Pharmaunternehmen hatte ungefragt kostenlose Probekoffer mit Medikamenten gegen Erkältungsbeschwerden gesandt. Ein Konkurrent klagte auf Unterlassung und erhielt Recht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Ist das Urteil das Aus für Werbegeschenke?
2. Wie war der Fall genau?
3. Trifft das auch auf andere Branchen zu – oder nur auf die Mediziner?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )