O-Ton + Kollegengespräch: Krankes Kind zur Arbeit mitnehmen rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht.

Auch nicht in der Probezeit, so das Arbeitsgericht Siegburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich hat die Frau gegen ihre Pflichten verstoßen, unabhängig von Probezeit oder nicht, weil sie darf keine kranken Kinder mitnehmen. Aber eine fristlose Kündigung ist in solchen Fällen erst einmal nicht gerechtfertigt. Wenn ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vorliegt, dann kann man den auch abmahnen. Das ist der erste Schritt, den die Arbeitgeber machen müssen. Und nicht einfach die Leute rausschmeißen, nur weil irgendetwas schief gelaufen ist. Das geht bei uns nicht. – Länge 26 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Krankes Kind zur Arbeit mitnehmen rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Wer seine kranken Kinder mit zur Arbeit nimmt, verstößt damit oft gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Eine fristlose Kündigung rechtfertigt es allerdings nicht. Auch nicht in der Probezeit, so das Arbeitsgericht Siegburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Welche Rechte hat denn der Chef, wenn die Betreuung des kranken Kindes nicht möglich ist?
2. Aus Sicht des Chefs vielleicht verständlich, aber die Frau war in der Probezeit und wollte diese vielleicht bestehen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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