O-Ton + Kollegengespräch: Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar – Geldstrafe droht

Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier war es so, dass der Vorgesetzte mit mehreren Kolleginnen und Kollegen und dem 16jährigen Auszubildenden auf ein Weinfest gegangen war. Dann hat er sich einen Joint gebaut und mit einem Kollegen geraucht und den Joint in einen Aschenbecher gelegt. Da sagte der 16jährige, er hätte schon Drogenerfahrung und nach sich den Joint und zog daran. Vor Gericht wurde gestritten, ob sich der Vorgesetzte strafbar gemacht hat oder nicht. – Länge 30 sec.

Er hat! – entschied das Oberlandesgericht und verwies den Fall zum Amtsgericht zurück. Dort wird der Fall erneut aufgerollt und die Höhe der Strafe festgelegt.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

Kollegengespräch: Minderjährige am Joint ziehen lassen ist strafbar – Geldstrafe droht

Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Der Fall aus Zweibrücken klingt selbst für Laien schon nach einer Strafe?
2. Joint im Aschenbecher – wie war dieser Fall genau?
3. Wie hat das Gericht das gesehen?

Das Oberlandesgericht hat den Fall zum Amtsgericht zurück verwiesen – dort wird der Fall erneut aufgerollt und die Höhe der Strafe festgelegt.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )