O-Ton + Kollegengespräch: Mitarbeiter greift Gast an – Kein Arbeitsunfall bei Verletzung

Kommt es in einem Restaurant zu Streitigkeiten zwischen den Gästen und Mitarbeitern, stellt sich die Frage nach der Haftung bei Verletzungen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Was ist aber, wenn persönliche Beleidigungen Anlass für den Streit sind? Bei einer anschließenden Rangelei hatten sich beide Kontrahenten verletzt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es liegt hier kein Arbeitsunfall vor. Man darf einen Gast vom Grundsatz her nicht angreifen. Es ging hier um eine persönliche Beleidigung – und aus diesem Ärger hat er ihn angegriffen. Nicht etwa, um das Hausrecht durchzusetzen, deshalb lag hier kein Arbeitsunfall vor und er stand nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaft. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

Kollegengespräch: Mitarbeiter greift Gast an – Kein Arbeitsunfall bei Verletzung

Kommt es in einem Restaurant zu Streitigkeiten zwischen den Gästen und Mitarbeitern, stellt sich die Frage nach der Haftung bei Verletzungen. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Was ist aber, wenn persönliche Beleidigungen Anlass für den Streit sind?

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie war dieser Fall genau?
2. Ist das ein Arbeitsunfall?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
Download Kollegengespräch