O-Ton + Kollegengespräch: Rückrufbitte nach Kündigung – wann ist sie zulässig?

Sie haben Ihren Mobilfunkvertrag gekündigt und erhalten daraufhin Post von Ihrem Anbieter mit der Bitte, sich telefonisch zu melden, um angeblich offene Fragen zu klären? Vorsicht! Oft verbirgt sich dahinter der Versuch, Sie doch noch zum Bleiben zu bewegen.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat jetzt entschieden, dass solche Rückrufbitten nur zulässig sind, wenn die offenen Fragen konkret benannt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Wenn man seinen Mobilfunkvertrag gekündigt hat und sagt, ich möchte nicht weiter kontaktiert werden, muss das der Anbieter ernst nehmen. Wenn er meint, es gebe noch offene Fragen und deshalb müsse man zurück gerufen werden, dann muss er die Fragen konkret benennen. Weil sonst ist es eigentlich nur Werbung und die wollen den Kunden halten. – Länge 16 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Rückrufbitte nach Kündigung: Wann ist sie zulässig?

Sie haben Ihren Mobilfunkvertrag gekündigt und erhalten daraufhin Post von Ihrem Anbieter mit der Bitte, sich telefonisch zu melden, um angeblich offene Fragen zu klären? Vorsicht! Oft verbirgt sich dahinter der Versuch, Sie doch noch zum Bleiben zu bewegen.

Das Oberlandesgericht Schleswig hat jetzt entschieden, dass solche Rückrufbitten nur zulässig sind, wenn die offenen Fragen konkret benannt werden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Sollte ich der Bitte des Anbieters entsprechen und zurückrufen?
2. Wie gehe ich am besten bei der Kündigung vor?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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