O-Ton + Kollegengespräch: „Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich

Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Um bei dem Beispiel zu bleiben, würde man sagen: Die Note 1 ist stets zur vollsten Zufriedenheit. Die Note 2, dann ist es nicht mehr die vollste Zufriedenheit, sondern zur vollen Zufriedenheit. Die Note 3 – zur Zufriedenheit, in jeder Hinsicht steht dann oft noch dabei. Zu unserer Zufriedenheit, das wäre dann die Note 4. Oder wenn jemand schreibt „im Großen und Ganzen“ oder „im Allgemeinen zufriedenstellend“ ist das die Note 5. – Länge 27 sec.

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Kollegengespräch: „Stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis ist nur durchschnittlich

Die Formulierung „stets zur Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis entspricht einer durchschnittlichen Leistung. Arbeitnehmer, die ein besseres Zeugnis wollen, müssen überdurchschnittliche Leistungen nachweisen, entschied das Landesarbeitsgericht Rostock. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und wies darauf hin, dass Formulierungen wie „zur Zufriedenheit“ oder „stets zur Zufriedenheit“ mit Schulnoten vergleichbar seien. So werde „stets zur Zufriedenheit“ als befriedigende Note gewertet.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie war der Fall genau?
2. Der Mann verlor vor Gericht – wie sind die geheimen Codes der Bewertungen?
3. Wie weise ich nach, dass ich sehr gut gearbeitet habe?

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