O-Ton + Kollegengespräch: Strafen fürs Böllern

Jedes Jahr wird vor Silvester vor importierten Feuerwerkskörpern gewarnt. Und ebenso regelmäßig jedes Jahr bestimmen Unfälle mit Knallern die Schlagzeilen. Aber welche Strafen drohen mir – wenn ich außerhalb der erlaubten Zeiten und mit illegalen Böllern hantiere?

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Nutze ich unerlaubtes Feuerwerk, wird eine Geldstrafe fällig – und zwar bis zu 10.000 Euro. Oder aber auch bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe, wenn das ein verbotener Gegenstand ist. Wird jemand verletzt oder werfe ich das auf Menschen, um sie zu verletzen, dann kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren die Folge sein. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Strafen fürs Böllern

Jedes Jahr wird vor Silvester vor importierten Feuerwerkskörpern gewarnt. Und ebenso regelmäßig jedes Jahr bestimmen Unfälle mit Knallern die Schlagzeilen. Aber welche Strafen drohen mir – wenn ich außerhalb der erlaubten Zeiten und mit illegalen Böllern hantiere?

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was muss ich wissen?
2. Welche Strafen drohen mir?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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