O-Ton + Kollegengespräch: Unfallversicherungsschutz für Vertragsfußballer

Nicht nur die Spitzenklubs versichern ihre Fußballer. Auch Vertragsspieler der unteren Ligen sind gesetzlich unfallversichert – selbst bei einer nur sehr geringen Vergütung. Verletzen sie sich bei einem Punktspiel, muss die Berufsgenossenschaft einspringen. So entschied das Sozialgericht Trier.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Es gibt nämlich eine Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch die Bundesagentur für Arbeit. Die besagt: Ab Überschreiten der Steuerfreigrenze von 200 Euro im Monat liegt immer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Ergo: 250 Euro hat der Spieler bekommen, also genießt der Spieler den Schutz. Für alle, die zuhören: Mindestens 201 Euro fordern für den Vertrag! – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Unfallversicherungsschutz für Vertragsfußballer

Nicht nur die Spitzenklubs versichern ihre Fußballer. Auch Vertragsspieler der unteren Ligen sind gesetzlich unfallversichert – selbst bei einer nur sehr geringen Vergütung. Verletzen sie sich bei einem Punktspiel, muss die Berufsgenossenschaft einspringen. So entschied das Sozialgericht Trier.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube – in unteren Ligen muss die Berufsgenossenschaft bei Schäden nicht einspringen?
2. Und die Richter entschieden anders?
3. Und dann bin ich versichert?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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