Wer niest, verliert! Das ist kein neues Gesellschaftsspiel, sondern die Konsequenz aus einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart. Dort wollte ein Mann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einklagen.
Er hatte auf dem Weg von der Arbeit einen Niesanfall bekommen. Er fingerte sich ein Taschentuch vom Armaturenbrett und verlor die Kontrolle über den Wagen. Eine gebrochene Rippe war die Folge. Trotzdem war dieser Unfall kein Wegeunfall.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Erste Voraussetzung: unmittelbaren auf dem Weg. Und dann darf er aber auch nur Dinge tun, die dem Zurücklegen des Weges dienen. Das Niesen dient nicht der Fortbewegung, so das Gericht. Also, weil er den Unfall wegen des Niesens bzw. des Greifens zum Taschentuch erlitten hatte, war er nicht unfallversichert. – Länge 22 sec.
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Kollegengespräch: Verletzung wegen Niesanfalls im Auto kein Arbeitsunfall
Wer niest, verliert! Das ist kein neues Gesellschaftsspiel, sondern die Konsequenz aus einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart. Dort wollte ein Mann den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einklagen. Er hatte auf dem Weg von der Arbeit einen Niesanfall bekommen. Er fingerte sich ein Taschentuch vom Armaturenbrett und verlor die Kontrolle über den Wagen. Eine gebrochene Rippe war die Folge.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.
1. Wann besteht bei Wegeunfällen der Unfallschutz?
2. Aber das war doch gegeben?
3. Und er hat kein Recht bekommen?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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