O-Ton + Kollegengespräch: Was darf ich über Restaurants schreiben?

 Gerade Gourmets lesen begeistert Kritiken über Restaurants und deren kulinarisches Angebot. Häufig orientieren sie sich an diesen Kritiken und richten sich nach den Empfehlungen der Gastrokritiker, um ein gutes Restaurant zu finden. Wenn es aber Streit gibt um eine schlechte Bewertung, dann sollte man seine Meinung auch beweisen können, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Restaurantkritiker ist immer dann auf der sicheren Seite, wenn er nach einem Bewertungskatalog vorgeht, den er auch im Zweifel nachweisen kann. Wenn er sagt, ich gucke, ob die Tischdecken sauber sind, ob der Service gut ist, welche Konsistenz die und die Produkte haben, welchen Garzeitpunkt – ob der überschritten ist oder weniger überschritten ist – und dann zu dem Ergebnis kommt, das Essen ist schlecht – dann darf er das auch in aller Deutlichkeit sagen. – Länge 23 sec.

Dagegen können Behauptungen wie „Ich kenne keinen, dem es da jemals geschmeckt hat“ zu einer Unterlassungserklärung führen.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

Kollegengespräch: Was darf ich über Restaurants schreiben?

Gerade Gourmets lesen begeistert Kritiken über Restaurants und deren kulinarisches Angebot. Häufig orientieren sie sich an diesen Kritiken und richten sich nach den Empfehlungen der Gastrokritiker, um ein gutes Restaurant zu finden. Publiziert sind diese Texte in Gourmetzeitschriften und Restaurantführern oder auch in Internetportalen, für die zunehmend auch Laien schreiben.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was darf ich schreiben?
2. Auch wenn ich die leckersten Bratkartoffeln serviere und jemand schreibt aus Gehässigkeit, dass die versalzen waren – das muss ich als Restaurantbesitzer akzeptieren?
3. Und wenn ich nicht einverstanden bin – wie wehre ich mich?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.