O-Ton + Kollegengespräch: Zahnarzt muss Anwaltshonorar bezahlen

Wenn ein Zahnarzt eine unbrauchbare Behandlung vorgenommen hat, muss der Patient die Rechnung nicht bezahlen. Nimmt sich der Patient einen Anwalt, weil der Arzt dennoch die Bezahlung verlangt, muss der Mediziner die außergerichtlichen Kosten hierfür tragen. So entschied das Kammergericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die ärztliche Verrechnungsstelle musste hier die Anwaltskosten des Patienten übernehmen, weil sie von dem Patienten eine Forderung verlangt hat, eine Bezahlung für den Anspruch, der gar nicht mehr bestand. Und deshalb – es war unberechtigt, sie hat beharrlich darauf bestanden, dass der Patient bezahlt – und er konnte sich nur zur Wehr setzen durch die Inanspruchnahme eines Anwalts. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Zahnarzt muss Anwaltshonorar bezahlen

Wenn ein Zahnarzt eine unbrauchbare Behandlung vorgenommen hat, muss der Patient die Rechnung nicht bezahlen. Nimmt sich der Patient einen Anwalt, weil der Arzt dennoch die Bezahlung verlangt, muss der Mediziner die außergerichtlichen Kosten hierfür tragen. So entschied das Kammergericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wie gestaltet sich solch ein Fall?
2. Wie war der Fall des Berliner Kammergerichts genau?
3. Und: Wer muss es zahlen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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