O-Ton: Krankenhaus muss Kosten für Gebärdensprachdolmetscher zahlen

Muss bei einem Krankenhausaufenthalt ein Gebärdensprachdolmetscher hinzugezogen werden, muss in der Regel das Krankenhaus diesen bezahlen. In den allgemeinen Pauschalen, die das Krankenhaus erhält, sind diese Kosten bereits enthalten. Dies kann auch dann gelten, wenn der Patient selbst den Gebärdensprachdolmetscher beauftragt und mitbringt, entschied das Sozialgericht Hamburg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Grundsätzlich ist das Krankenhaus für eine reibungslose Kommunikation zwischen Patient und dem Krankenhaus und seinen Vertretern zu sorgen. Also muss grundsätzlich das Krankenhaus diese kosten übernehmen, niemals der Patient. Selbst wenn der Patient selbst den Gebärdendolmetscher beauftragt hat. In selteneren Fällen muss die Krankenkasse dies bezahlen, aber es sind ja eigentlich keine Behandlungskosten. Aber klar ist, der Patient muss dies nicht bezahlen. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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