O-Ton: Krankenkasse muss nicht für Behandlung in Naturheilzentrum zahlen

Krankenkassen müssen keine Behandlungen durch Heilpraktiker oder in einem Naturheilzentrum bezahlen. Dies gilt auch, wenn der Betroffene bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet und sich nach erfolgloser Arztsuche in einem Naturheilzentrum behandeln lässt, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Klage des Mannes:

O-Ton: Es gibt keine Kassenärzte, die diese passende Behandlung bei starken Erschöpfungszuständen durchführen können. Ich hab aber jemand gefunden, ist ein Naturheilzentrum und dies hat sich darauf spezialisiert. Die Krankenkasse hat trotzdem nein gesagt und das Gericht hat die Auffassung der Krankenkasse bestätigt. Nein, das gehört eben nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, es ist eine Zulassung erforderlich und auch nicht ausnahmsweise kann man sagen: „Ich geh zum Heilpraktiker, nur weil ich keinen passenden Arzt gefunden habe.“ – Länge 29 sec.

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