O-Ton: Krankschreibung verspätet – Versicherter erhält trotzdem Krankengeld

Krankenversicherte müssen grundsätzlich ihren Krankenschein pünktlich an die Kasse schicken. Aber: Wenn der Arzt beim Attest bummelt, tragen sie hierfür nicht die Verantwortung, so das Sozialgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Schließlich hat die Krankenkasse den Arzt ja zugelassen. Und deshalb ist es ihre Risikosphäre. sie muss eigentlich dafür sorgen, dass die Ärzte so arbeiten können wie sie sich das selber vorstellt. Die Kassen lassen ja die Ärzte zu und nicht der Patient. Und sie hat eine ganz andere Einwirkungsmöglichkeit als der Patient selbst. Also: Der Anspruch auf das Krankentagegeld besteht weiterhin. — Länge 23 sec.

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