O-Ton: Landkreis darf nicht allein für die Luca-App werben

Staatliche Informationen dürfen nicht zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen für andere Unternehmen führen. Deshalb muss ein Gesundheitsamt auf der Informationsseite auch über verschiedene digitale Lösungen zur Kontaktnachverfolgung informieren.

Es darf nicht allein nur die Luca-App bewerben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das darf die Behörde nicht, sie muss neutral sein. Sie darf nicht in den Wettbewerb als hoheitliche Gewalt eingreifen, so einseitig. Auch wenn sie mit denen einen Vertrag geschlossen hat. Es war dann auch noch so, dass die direkt unter den Warnhinweisen zur Pandemie „Hol Dir die Luca-App“ – es gibt Vorteile. Sie ist sicher usw. Nein, sie hätte sagen müssen, es gibt auch andere Anbieter. Und dann hätte sie sagen können, warum sie sich für die App entschieden hat. Die öffentliche Hand ist immer aufgerufen, nicht negativ in den Wettbewerb einzugreifen und deshalb hätte sie darauf hinweisen müssen, dass es auch andere Angebote gibt. – Länge 28 sec.

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