O-Ton: Langfinger muss auch Lackschäden am Auto bezahlen

Zum Schadensersatz beim Diebstahl von Autoteilen gehört auch die Reparatur der Beschädigungen. In dem Fall, der vor dem Amtsgericht München verhandelt wurde, musste der Dieb auch den Lackschaden bezahlen, den er an dem Auto angerichtet hatte. Bei einem Oldtimer hatte er diverse Leisten und Knöpfe abmontiert – und dabei auch den Lack beschädigt.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Sie Fahrzeugteile klauen, dann müssen Sie natürlich auch für die Schäden aufkommen, die dadurch entstanden sind, dass Sie den Lack beschädigt haben, um die Fahrzeugteile entwenden zu können. Der Dieb muss auch die Lackschäden bezahlen, nicht nur für die entwendeten Teile aufkommen. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de

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