O-Ton: Lasten auf Anhängern müssen ordentlich gesichert werden

Wenn Transportgüter von einem Anhänger fallen, sind sie meist nicht richtig gesichert. In dem Fall, den das Oberlandesgericht München zu entscheiden hatte, war ein Winterdienstfahrzeug vom Hänger gefallen.

Der Fahrer behauptete zwar, ihm sei der nachfolgende Wagen auf den Hänger gefahren und nur durch die Kollision sei das Gerät runtergefallen – die Richter aber glaubten ihm nicht.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es spricht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass dann, wenn Transportgut sich verselbständigt, dieses nicht ausreichend fixiert war. Das heißt, dass der Fahrer sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat. Deswegen ist es dann normalerweise so, dass der Fahrer für den Schaden haftet. – Länge 17 sec.

So war es auch in diesem Fall. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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