O-Ton: Leichtsinnige Fußgänger haften bei Unfall allein

 Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Aber wenn Fußgänger besonders leichtsinnig über eine Strasse mit viel Verkehr laufen – und es dort keinen Überweg gibt, dann haftet der Fußgänger allein.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da tritt sogar die Betriebsgefahr des Kfz zurück. Der Fußgänger muss 100 Prozent für den Schaden aufkommen. Das ist sehr selten, weil normalerweise – wenn man das Fahrzeug und den Fußgänger gegeneinander stellt – beim Auto die Gefährdungsgefahr immer bei weitem überwiegt. Aber bei so grobem Leichtsinn muss dann der Fußgänger ganz alleine haften. – Länge 20 sec.

Mehr zu diesem Fall unter www.verkehrsrecht.de

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