O-Ton: Linksschwenk eines Radfahrers mit Folgen

 In der Regel haftet ein Autofahrer bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer immer mit. Aber: Es gibt Ausnahmen, die davon abweichen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn ein Fahrradfahrer nach links plötzlich ausschwenkt und es dadurch zu einer Kollision mit einem Auto kommt, das neben ihm fährt, dann haftet der Fahrradfahrer allein – obwohl ja grundsätzlich gilt, dass die Betriebsgefahr eines Autos wesentlich höher ist als die eines Rades. Aber bei so einem schwerwiegenden Verstoß, der auch für den Autofahrer gar nicht vorherzusehen war, ist es gerechtfertigt nach Ansicht des Oberlandgerichts Saarbrücken, dass der Radfahrer für die Schäden aus dem Unfall alleine haftet. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

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