O-Ton: Mängel müssen vor Weiterverkauf eines Autos dokumentiert werden

Wer ein neues Auto kauft, möchte keine Mängel haben – auch nicht beim Navigationssystem. So ging es einer Firma, die sich einen Bentley für 200.000 Euro zulegte.

Dessen Navi entsprach nicht den Erwartungen. Weil das Unternehmen den Wagen gleich weiterverkaufte, gab es keinen Schadensersatz.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm:

O-Ton: Die ärgerten sich wohl ein bisschen über das Auto und im Prozess war es dann der Firma nicht möglich den Mangel nachzuweisen, weil kein Sachverständigengutachten über das fehlerhafte Navigationssystem angefertigt worden war. Die konnten nicht nachweisen, dass wirklich der Fehler vorlag, weil eben das Gutachten fehlte und da gab es auch kein Geld zurück. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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