O-Ton: Männer dürfen keine Gleichstellungsbeauftragten sein

Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) können zulässig sein, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. In dem Fall ging es um den Job einer Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst des Lands Schleswig-Holstein. Der war nur auf Frauen beschränkt – in Ordnung, entschieden die Richter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier kam auch ein Mann auf die Idee, als die Stelle besetzt werden sollte, und die Ausschreibung sich auch ausdrücklich nur an Frauen wandte. Da hat er gesagt: Hier werde ich ja als Mann diskriminiert, ich muss mich doch darauf bewerben können und zumindest irgendeine Chance haben, und auch Gleichstellungsbeauftragter werden. Denn es dürfen ja auch keine Männer diskriminiert werden, so sein Gedanke. – Länge 22 sec.

Doch die Richter schmetterten seine Klage ab. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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