Ein Autounfall kann auch dann vorliegen, wenn sich die Verkehrsteilnehmer gar nicht berühren. So geschehen auf einem Feldweg. Dort fuhr ein Auto, ein entgegen kommender Radler musste ausweichen.
Danach stürzte der Radfahrer – vor Gericht wurde um die Behandlungskosten gestritten. auto- und Radfahrer müssen jeweils die Hälfte übernehmen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt, der Radler sei nicht ganz unschuldig:
O-Ton: Das Gericht meinte, er hätte ein gewisses Mitverschulden. Er hätte ja nicht auf diesem schwierigen Gelände aufsteigen müssen und sein Fahrrad auf den Weg wieder hoch schieben können. Und dann dort aufsteigen. Dann wäre es wahrscheinlich nicht zu dem Unfall gekommen. – Länge 16 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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Magazin: Auch bei „berührungslosem Unfall“ müssen Autofahrer haften
Anmoderation: Ein Autounfall kann auch dann vorliegen, wenn sich die Verkehrsteilnehmer gar nicht berühren. Etwa weil ein Fahrradfahrer einem Auto ausweicht. Und wer haftet dann für etwaige Schäden? Mehr zu dieser Frage jetzt.
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Die ganze Geschichte passierte auf einem etwa zwei Meter breiten Feldweg, schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, den Fall. Dort fuhr ein Auto, ein entgegen kommender Radler musste ausweichen.
O-Ton: Und er musste dann diesen Weg verlassen, der noch weniger befestigt war und auch sehr matschig war. Und als der Radfahrer dann wieder anfuhr, um auf den Weg zurück zu kommen, ist er gestürzt und hat sich schwer verletzt. – Länge 18 sec.
Die Folge war eine langwierige Behandlung mit entsprechenden Kosten. Für den Radler war der Fall klar.
O-Ton: SFX
O-Ton: Er wollte gern die gesamten Behandlungskosten vom Autofahrer ersetzt bekommen, weil er gesagt hat: Es war ein enger zeitlicher Zusammenhang. Ich musste ja dem Auto ausweichen und wenn ich nicht ausgewichen wäre, dann wäre ich auch nicht gestürzt und hätte mich nicht verletzt. – Länge 14 sec.
Der Fall ging durch zwei Instanzen. Zunächst plädierte das Landgericht Hanau für eine Teilung des Schadens – jeder 50 Prozent. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main fällte dann das abschließende Urteil. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das Gericht meinte, er hätte ein gewisses Mitverschulden. Er hätte ja nicht auf diesem schwierigen Gelände aufsteigen müssen und sein Fahrrad auf den Weg wieder hoch schieben können. Und dann dort aufsteigen. Dann wäre es wahrscheinlich nicht zu dem Unfall gekommen. – Länge 16 sec.
Und es blieb bei der Schadensteilung – jeder 50 Prozent. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
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