O-Ton + Magazin: Auto beschädigt – haften Kinder?

Kinder zwischen sieben und zehn Jahren haben ein Privileg: Sie haften für Schäden oder Unfälle im fließenden Verkehr gar nicht und im ruhenden Verkehr, also beispielsweise an geparkten Fahrzeugen, nur, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben.

Aber es gibt Ausnahmen, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Hier ist so ein Fall.

O-Ton: Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn das Kind selbst haften muss. Also, wenn das Kind schon zu jung ist und nicht haften muss, dann besteht auch keine Haftung der Eltern. Ein Kind haftet dann nicht, wenn die Verkehrssituation so ist, dass das Kind aufgrund seines Alters die Einschätzung altersgemäß vorgenommen hat und es dennoch zu einer Beschädigung gekommen ist. Also wenn die Situation das Kind überfordert hat, es hätte aufgrund seiner altersgemäßen Fähigkeiten die Situation gar nicht richtig einschätzen können und die Beschädigung gar nicht vermeiden können. – Länge 30 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Auto beschädigt – haften Kinder?

Kinder zwischen sieben und zehn Jahren haben ein Privileg: Sie haften für Schäden oder Unfälle im fließenden gar nicht und im ruhenden Verkehr also beispielsweise an geparkten Fahrzeugen, nur, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Hier ist so ein Fall.

Beitrag:

Auf das Alter kommt es an, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn das Kind selbst haften muss. Also, wenn das Kind schon zu jung ist und nicht haften muss, dann besteht auch keine Haftung der Eltern. – Länge 10 sec.

Dabei gilt: Bis sieben müssen die Kids bei Unfällen mit geparkten Fahrzeugen nicht haften. Und bis zehn nicht im fließenden Verkehr. Dabei hat sich der Gesetzgeber etwas gedacht:

O-Ton: Ein Kind haftet dann nicht, wenn die Verkehrssituation so ist, dass das Kind aufgrund seines Alters die Einschätzung altersgemäß vorgenommen hat und es dennoch zu einer Beschädigung gekommen ist. Also wenn die Situation das Kind überfordert hat, es hätte aufgrund seiner altersgemäßen Fähigkeiten die Situation gar nicht richtig einschätzen können und die Beschädigung gar nicht vermeiden können. – Länge 20 sec.

In dem Fall vor dem Amtsgericht in München hatte ein siebenjähriger Junge ein parkendes Auto beschädigt. Ein Kratzer zwar nur, aber alles in allem 1500 Euro Schaden. Theoretisch müsste er bzw. seine Eltern bezahlen. Allerdings war der Bube einem fahrenden Fahrzeug ausgewichen. Darum muss er nicht zahlen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Ein Junge wollte mit seinem Kickboard die Straße überqueren. In dem Moment parkt ein Auto aus. Und der Junge weicht dem ausparkenden Auto aus, beschädigt aber dabei mit dem Lenker des Rollers ein parkendes Fahrzeug. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsanwalt für den eigenen Rechtsstreit findet man unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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