O-Ton + Magazin: Bei Unfallflucht riskiert man seinen Kaskoschutz

Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss an der Unfallstelle warten. Das gilt auch dann, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Andernfalls verliert man seinen Kaskoversicherungsschutz, so das Oberlandesgericht Koblenz.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Ein Autofahrer fuhr mit 100 Stundenkilometern gegen die Leitplanke und fuhr dann weiter zum nächsten Parkplatz. Dort inspizierte er ein Schaden und wartete nicht. Dann hat den Schaden geltend gemacht, immerhin 22.000 Euro. Daraufhin sagte die Versicherung, dass er die Wartepflicht verletzt habe. Er hätte zwar nicht genau auf der Autobahn halten müssen, am Seitenstreifen ist das ja manchmal bei sehr befahrenen Autobahnen nicht möglich. Aber er hätte zumindest beim nächsten Parkplatz anhalten müssen, hätte dann die Polizei informieren müssen. Zumal man auch davon ausgehen muss, dass bei einem Schaden von 22.000 Euro am Fahrzeug auch in der Leitplanke ein erheblicher Schaden entstanden ist. – Länge 30 sec.

Die Versicherung musste damit nicht zahlen, den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Bei Unfallflucht riskiert man seinen Kaskoschutz

Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss an der Unfallstelle warten. Das gilt auch dann, wenn er nur die Leitplanke beschädigt hat. Andernfalls verliert man seinen Kaskoversicherungsschutz und bleibt auf dem Schaden sitzen, so das Oberlandesgericht Koblenz. Mehr dazu jetzt.

Beitrag

O-Ton: Sie riskieren Versicherungsschutz bei Unfallflucht, weil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung steht, dass Sie eine Wartepflicht haben. Und wenn Sie eine Unfallflucht begehen, dann haben Sie eindeutig diese Wartepflicht verletzt. – Länge 15 sec.

..sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Für die Richter am Oberlandesgericht war dieser Fall dann auch eindeutig.

O-Ton: Ein Autofahrer fuhr mit 100 Stundenkilometern gegen die Leitplanke und fuhr dann weiter zum nächsten Parkplatz. Dort inspizierte er ein Schaden und wartete nicht. Dann hat den Schaden geltend gemacht, immerhin 22.000 Euro. Daraufhin sagte die Versicherung, dass er die Wartepflicht verletzt habe. Er hätte zwar nicht genau auf der Autobahn halten müssen, am Seitenstreifen ist das ja manchmal bei sehr befahrenen Autobahnen nicht möglich. Aber er hätte zumindest beim nächsten Parkplatz anhalten müssen, hätte dann die Polizei informieren müssen. Zumal man auch davon ausgehen muss, dass bei einem Schaden von 22.000 Euro am Fahrzeug auch in der Leitplanke ein erheblicher Schaden entstanden ist. – Länge 30 sec.

Die Versicherung musste damit nicht zahlen, der Mann blieb auf seinem Schaden sitzen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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