O-Ton + Magazin: Bei unklarer Beschilderung müssen Abschleppkosten nicht gezahlt werden

Autofahrer müssen die Abschleppkosten dann nicht bezahlen, wenn temporäre Halteverbotsschilder nicht einfach zu erkennen sind. Und die zuständige Verkehrsbehörde das ordnungsgemäße Aufstellen ausreichend dokumentieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Die alten Schilder, die kein Parkverbot enthielten, waren nicht abgedeckt, und auch die neuen temporären Schilder waren nicht so eindeutig, dass sie das hätte sehen können. Das Verwaltungsgericht hat der Klägerin Recht gegeben, weil auch die Beamten des Ordnungsamtes nichts dokumentiert hatten. Es war nicht ersichtlich in den Akten, was überhaupt gemacht wurde. Man muss eben nicht nur eindeutige Schilder aufstellen, sondern muss das auch noch dokumentieren, um das beweisfest zu machen. – Länge 26 sec.

Die Frau musste damit die 208,63 Euro Abschleppkosten nicht zahlen.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibts unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Bei unklarer Beschilderung müssen Abschleppkosten nicht gezahlt werden

Autofahrer müssen die Abschleppkosten dann nicht bezahlen, wenn temporäre Halteverbotsschilder nicht einfach zu erkennen sind. Und die zuständige Verkehrsbehörde das ordnungsgemäße Aufstellen ausreichend dokumentieren, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: In Koblenz gab es einen „City Triathlon“ und dann wurden, wie das häufig passiert, Straßen gesperrt und Halteverbote ausgesprochen, die eben nur vorübergehender Art waren, also temporäre Halteverbote. Da wurden neue Schilder aufgestellt. Und die Schilder, die sonst vorhanden waren, mussten überklebt und abgedeckt werden, damit eben die Autofahrer auch erkennen konnten, hier darf ich momentan nicht parken. – Länge 25 sec.

schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, die Situation. Und es kam, wie es kommen musste: Missverständnisse war die Folge – eine Frau parkte, ihr Wagen wurde abgeschleppt.

O-Ton: Die alten Schilder, die kein Parkverbot enthielten, waren nicht abgedeckt, und auch die neuen temporären Schilder waren nicht so eindeutig, dass sie das hätte sehen können. Das Verwaltungsgericht hat der Klägerin Recht gegeben, weil auch die Beamten des Ordnungsamtes nichts dokumentiert hatten. Es war nicht ersichtlich in den Akten, was überhaupt gemacht wurde. Man muss eben nicht nur eindeutige Schilder aufstellen, sondern muss das auch noch dokumentieren, um das beweisfest zu machen. – Länge 26 sec.

Die Frau musste damit die 208,63 Euro Abschleppkosten nicht zahlen.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibts unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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