O-Ton + Magazin: Bei Verkehrsunfall ohne Berührung gilt der „Anscheinsbeweis“

Wenn sich ein Unfall nicht genau ermitteln lässt, kommt oft der Anscheinsbeweis ins Spiel. In dem Fall wollte eine Frau auf ihr Grundstück fahren. Dazu musste sie einen weiten Bogen machen. Ein Auto aus der Gegenrichtung musste ausweichen und kollidierte mit dem Bordstein.

Die Versicherung der Frau regulierte 50 Prozent, der Mann wollte aber den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil des Landgerichts Wuppertal.

O-Ton: Das Landgericht hat entschieden, dass derjenige, der die ganze Straße benötigt, um aufs Grundstück zu fahren – also 270 Grad, einen Dreiviertel-Kreis fährt, um dann in sein Grundstück zu fahren – 100 Prozent für den Schaden haftet, der einem entsteht, der ausweichen will und dann mit einem Hindernis kollidiert. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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Magazin: Bei Verkehrsunfall ohne Berührung gilt der „Anscheinsbeweis“

Wenn sich ein Unfall nicht genau ermitteln lässt, kommt oft der Anscheinsbeweis ins Spiel. Demnach müsse ein bestimmtes Verhalten nach der Lebenserfahrung zu einem Schaden geführt haben. Wenn beispielsweise ein Auto auf einer Straße wendet und es kommt dabei zur Kollision, ist meist der Wendende schuld. Mehr dazu jetzt.

Beitrag:

O-Ton: Anscheinsbeweis heißt eigentlich, dass nach der normalen Lebenserfahrung eine Handlung zu einem Schaden führt oder jemand etwas falsch gemacht hat, dass das auch ursächlich ist für den entstandenen Schaden. Also wenn ich rückwärts ausparke, dann kann der Anschein bestehen, dass ich den Unfall verschuldet habe. – Länge 21 sec.

…erklärt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Genau darum ging es in einem Urteil des Landgerichts Wuppertal. Auslöser für den Fall war ein Unfall ohne Berührung.

O-Ton: Das kann ja sein, dass Sie, um einen Unfall zu vermeiden, bremsen, von der Straße abkommen und mit einem Baum kollidieren. D.h. Sie sind mit dem Fahrzeug, das eigentlich den Unfall verursacht hat, gar nicht in Berührung gekommen. – Länge 13 sec.

In dem Fall wollte eine Frau auf ihr Grundstück fahren. Dazu musste sie einen weiten Bogen machen. Ein Auto aus der Gegenrichtung musste ausweichen und kollidierte mit dem Bordstein. Die Versicherung der Frau regulierte 50 Prozent, der Mann wollte aber den gesamten Schaden ersetzt bekommen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Landgericht hat entschieden, dass derjenige, der die ganze Straße benötigt, um aufs Grundstück zu fahren – also 270 Grad, einen Dreiviertel-Kreis fährt, um dann in sein Grundstück zu fahren – 100 Prozent für den Schaden haftet, der einem entsteht, der ausweichen will und dann mit einem Hindernis kollidiert. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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